Erstgespräch:
Sie können telefonisch oder per Email mit mir Kontakt aufnehmen und einen Termin für ein Erstgespräch / eine Sprechstunde vereinbaren. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer vorläufigen Therapieplanung. Sie haben die Gelegenheit, ihr Anliegen zu schildern und einen Eindruck von meiner Person und meiner Arbeitsweise zu gewinnen. Ich mache mir ein Bild von Ihrer Problematik und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.
Probesitzungen/Diagnostikphase:
In bis zu 4 Sitzungen werden wir gemeinsam, mittels Gesprächen, Fragebögen und strukturierten Interviews Informationen zu Ihrer Problematik und deren Entstehungsgeschichte sammeln und einen individuellen Therapieplan erstellen.
Therapiedauer und -inhalte:
Die Dauer der Behandlung ist von der Art und Schwere Ihrer Problematik abhängig. Die Termine finden in der ersten intensiven Therapiephase gewöhnlich einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Verschiedene psychotherapeutische Methoden können zum Einsatz kommen. Wir arbeiten darauf hin, Ihre Ziele zu erreichen. Dazu ist es wichtig, bisherige Muster und Denkweisen zu benennen, sich Ängsten zu stellen und neue Verhaltensweisen auszuprobieren. Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Monaten zu einer spürbaren Verbesserung Ihrer Lebensqualität.
Therapieende:
Gegen Ende der Therapie werden die Abstände zwischen den Sitzungen schrittweise vergrößert. Positive Veränderungen sollen dauerhaft in Ihrem Leben etabliert werden.
Kostenübernahme:
Sind sie gesetzlich versichert, werden die Kosten für eine Psychotherapie von den gesetzlichen Kassen übernommen. Dabei sind das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen noch nicht genehmigungspflichtig – hierfür genügt es, wenn Sie Ihre Versichertenkarte vorlegen. Nach den probatorischen Sitzungen muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte: Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung die Behandlungskosten übernimmt, hängt von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Bitte fragen Sie hierzu bei Ihrer Versicherung nach. Die Beihilfe übernimmt in der Regel den durch sie versicherten Anteil. Nach den ersten 5 probatorischen Sitzungen muss hierfür ein Antrag bei der Beihilfe gestellt werden.
Selbstverständlich können Sie Behandlungskosten auch selbst bezahlen. Deren Höhe richten sich stets nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beratung: Nicht immer muss es eine Psychotherapie sein, manchmal genügt auch schon ein Experten-Rat zu einer spezifischen Fragestellung. Die Kosten für eine solche Beratung müssen im Regelfall von Ihnen selbst übernommen werden und orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

